Sehr seltsam, was man so alles lesen muss.
Da entscheidet das Bundesverfassungsgericht das gerne mal mit der Berliner Verkehrsgesellschaft verwechselt wird, relativ klar in einer Angelegenheit und die halbe Blogosphäre ist im Hobbyanwaltsfieber und sieht das Abendland untergehen.
Jens hat das sehr treffend zusammen gefasst.
Wenn ich mir das Urteil so ansehe, klingt es für mich komplett logisch:
- E-Mails, die sich nicht mehr im Transfer befinden, fallen nicht mehr unter das Fernmeldegeheimnis.
Das macht absolut Sinn. E-Mails sind, sobald sie eingetroffen sind, private Dokumente. So wie Briefe auch nur so lange unter das Postgeheimnis fallen, wie sie im Umschlag sind (und auf dem Postweg oder im Briefkasten liegen).
- Verbindungsdaten, die unter der Kontrolle des Nutzers liegen, ebenso.
Auch das macht Sinn. Ob ich in meinem Mobiltelefon speichere, mit wem ich telefoniert habe, oder ob ich eine Anrufliste mache, sollte eigentlich keinen Unterschied machen. Zu den Verbindungsdaten zählen wahrscheinlich ebenfalls Einzelverbindungsnachweise der Telefonrechnung. Warum diese einen Sonderstatus haben sollten, macht auch nicht viel Sinn.
Viel wichtiger ist dabei, dass beides, also Mail und Verbindungsdaten, explizit als schützenswert erachtet werden. Zwar unter der weniger stark geschützten Informationellen Selbstbestimmung, aber immerhin.
Wir halten also fest: Mails haben in Zukunft den gleichen Status wie Briefe, eine Aufzählung mit wem ich telefoniert habe, werden mit meinem Terminkalender gleich gestellt. Beide können beschlagnahmt werden, und wenn ich wichtige Dinge explizit zu verbergen habe, dann muss ich sie verschlüsseln oder vernichten.
Was das für die Vorratsdatenspeicherung bedeutet, möchte ich hier nicht auch noch mutmaßen. Gab ja schon genug zu lesen, klar dürfte sein, dass einzelne Bürgerrechte gegeneinander abgegrenzt, auf keinen Fall aber geschwächt wurden.