Nun ist sie also durch, die deutsche Umsetzung der Europäischen Urheberrechts-Durchsetzungs-Richtlinie.
Wir haben bei FairSharing auch eine
Pressemitteilung dazu gemacht.
Und auch, wenn das Gesetz grauenhaft ist und Filesharern tatsächliche Gefahren drohen, muss ich einmal ein paar Dinge gerade rücken, wo ich schon Anfragen per Jabber und ICQ bekomme.
Um das noch zu sagen: ich bin kein Anwalt. Das hier ist also eine Laieneinschätzung.
Was sind die wichtigen Punkte?
Zum einen gibt es eine Begrenzung für Abmahnungen gegen Urheberrechtsverletzungen. Die ist allerdings immer noch 100 Euro hoch und nur für nicht-"gewerblich begangene Urheberrechtsverletzungen", unklar ist, was "gewerbliche Nutzung nun genau ist", was ich weiter unten klären werde.
Zum anderen gibt es den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch. Das bedeutet, dass ein Urheber oder dessen Vertreter einen Auskunftsanspruch gegen Provider erwirken kann. Die müssen dann die Daten eines Beschuldigten rausrücken, und zwar ohne dass die Staatsanwaltschaft involviert ist.
Das bedeutet aber nicht, dass ein Urheber direkt die Herausgabe der Daten verlangen kann. Ein richterlicher Beschluss ist nötig. Das heißt, es kann nicht einfach jeder direkt zu einem Provider gehen, wenn er seine Urheberrechte verletzt sieht. Andererseits ist unklar, wie die Gerichte sich in solchen Sachen verhalten werden.
Denn: Während der Begriff "geschäftlich" in der deutschen Rechtssprache wohl definiert ist, und privates Filesharing ausschließen würde, ist der nun gewählte Begriff "gewerblich" schwammig. Es ist unklar, ob darunter nicht auch das Tauschen von mehreren Dateien oder sogar lediglich das Tauschen von qualitativ hochwertigen Dateien fällt. Der Bundesrat hat sich übrigens explizit gegen eine Änderung des Begriffes gesträubt.
Schon das Erlangen eines "kommerziellen Vorteils", also die Tatsache, dass ich nicht dafür zahle sondern die Dateien kostenlos bekomme, könnte unter den Begriff "gewerblich" fallen. Ebenso, wenn ich auf meiner Website beispielsweise Werbung schalte und ein urheberrechtlich Geschütztes Bild verwende. In diesem Falle gälte die Abmahnungsbegrenzung nicht.
Filesharer werden also nicht morgen eine Zivilklage im Haus haben, weil ihr Provider die Daten herausrücken musste. Aber ein schwerer Schlag ist das Gesetz dennoch und wir können nur hoffen, dass der Trend dazu anhält. Denn Staatsanwaltschaften hatten in letzter Zeit vermehrt keine Lust mehr auf die Klagewellen und sich geweigert, mit den Vertretern der Unterhaltungsindustrie zusammen zu arbeiten. Vielleicht sehen es die Gerichte ja ähnlich. Hoffen wir's mal.