Der Europäische Gerichtshof hat heute der Klage des europäischen Parlamentes stattgegeben die sich gegen die Weitergabe von Flugpassagierdaten richtete. Der EU-Ministerrat hatte unter Zustimmung der Kommission ein entsprechendes Abkommen mit den USA getroffen.
Das genaue Gerichtsurteil findet sich
hier.
Bei genauem Lesen des Urteiles wird leider klar, dass das Ganze viel weniger mit Datenschutz zu tun hat als erst erhofft: Der EUGH hat lediglich geurteilt, dass der Ministerrat und die Kommission nicht befugt sind, derlei Völkerrechtliche Abkommen zu schließen bzw. im Falle der Kommission nicht für angemessen zu erklären. Die Punkte 2-5, unter anderem also Datenschutz wurden deshalb gar nicht erst behandelt. Einen Rückschluss auf die irgendwann anstehende Verhandlung über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu ziehen wäre also nicht angebracht.
Nun werden die USA wohl versuchen, mit jedem einzelnen EU-Mitgliedsstaat bilaterale Abkommen zu schließen, die dann vor den nationalen Gerichten angegriffen werden können.