War ja eigentlich klar: kaum bekommt die deutsche Landesgruppe der IFPI einen großen Teil ihrer Forderungen durch den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle und die Durchsetzungsrichtlinie erfüllt, schreit sie schon nach mehr. Bagatellklausel abschaffen wußten wir schon, aber wenn man sich die Pressemitteilung zu ihrer Stellungnahme zu den Gesetzen so
durchliest, dann wird besagte Klausel eher zur Bagatelle:
1. Begrenzung der Privatkopie: Sie soll künftig nur noch zulässig sein, wenn sie vom eigenen Original zum eigenen persönlichen Gebrauch erstellt wird.
Keine Mixtapes für die Freundin mehr.
2. Beschränkung des Mitschneidens aus Radio- und Internetprogrammen auf zeitversetztes Hören und Verbot "intelligenter" Aufnahmesoftware.
Broadcast-Flag für's (Web-)Radio
3. Eingrenzung des Sendeprivilegs auf traditionellen Hörfunk. Die Begrenzung der Rechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern auf einen reinen Vergütungsanspruch ist für neue Übertragungsformen (Near-on-Demand-Dienste und Internet-"Radio") wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Erstverwertung nicht hinnehmbar.
Verbot von Webradios
4. Streichung der sogenannten "Bagatellklausel": Es kann nicht hingenommen werden, dass Diebstahl geistigen Eigentums straffrei werden soll. Die davon ausgehende Signalwirkung würde das Urheberrecht dramatisch schwächen.
Argh, schon wieder dieser "Diebstahl geistigen Eigentums"!
Liebe IFPI, nur für euch nochmal:
Urheberrecht
ist
kein
Eigentum
sondern
ein
staatlich
verliehenes
Monopol
!
Und somit auch nicht stehlbar!
Dass der Industrie die Enforcement Directive nicht ausreicht, weil die ja nicht gleich alle Filesharer in den Kerker sperren lässt, war eh klar...
Ein bißchen Marketinggewäsch von der Internationalen Organisation zur Bekämpfung von technischem Fortschritt und Verhinderung von Kreativität (auch IFPI genannt): »Eingrenzung des Sendeprivilegs auf traditionellen Hörfunk. Die Begrenzung der Rech
Tracked: Feb 22, 02:49