Wie unter anderem
Golem berichtet, möchte die große Koalition eine schnelle Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Was mich genauso wie
Markus dabei verwundert, ist der Passus "Dies gelte insbesondere für die Speicherungsfrist von sechs Monaten und die Beschränkung der Datenabfrage für die Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten.", genauer um den Teil mit den "mittels Telekommunikation begangenen Straftaten".
Wenn ich das jetzt richtig lese und dank Laienverständnis und kurzer Kommunikation mit einer Juristin nicht falsch interpretiere, bedeutet das eine massive, qualitative Änderung gegenüber der EU-Richtlinie. Das würde wiederum eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht rechtfertigen, ein Jurist mit intensiverer Kenntnis der Materie möge mich gerne berichtigen.
Wie auf golem.de zu lesen, wollen CDU/CSU und SPD die Regelung zur Voratsdatenspeicherung schnell durchdrücken. Offiziell will man sich an die Mindestforderungen halten, und nicht mehr. Allerdings sollte man sich folgenden Satz mal auf der Zunge zerge...
Tracked: Feb 09, 16:27