Das Amtsgericht Darmstadt hat soeben in der Sache Holger Voss gegen T-Online entschieden, dass IP-Adressen die im Rahmen von Flatrates genutzt werden, direkt nach Beendigung der Internetverbindung gelöscht werden müssen, das bislang gespeicherte Volumen darf T-Online noch nicht einmal erheben. Holger Voss hatte geklagt, weil er wegen eines satirischen Beitrags im Heise-Forum angeklagt und freigesprochen worden war. Mehr dazu schreibt unter anderem
heise.de
Großartige Sache, Herzlichen Glückwunsch von hier aus!
Was ich mich jetzt noch frage: Was für eine Relevanz hat diese Entscheidung a) für die Klagewellen der Musikindustrie und b) für die
1&1&Andere-schmeißen-Poweruser-raus-Praxis?
Denn: Wo keine Volumenspeicherung da keine Poweruser, wo keine IP-Adresse da keine Möglichkeit, P2P-User zu verklagen. Schön!