Wollte ja jetzt das Waffengesetz zitieren und das Wort Waffe durch Spraydose ersetzen aber das Waffengesetz ist doof aufgebaut so dass das nicht cool kommt. Worauf ich hinaus will: in Magdeburg darf man als registrierter Sprayer (die die schonmal erwischt wurden) keinerlei Spray-Utensilien mitnehmen. Wer dann also mit Dose und Co. erwischt wird (Verdachtsunabhängige Kontrollen), der kann auch gleich bebußgeldet werden.
Ich schlage ja vor, dass die entsprechend registrierten personen in Zukunft
WasserDosenträger anstellen.
Was mich dann schon wieder an das Punkerverbot in Karlsruhe erinnert ist folgender Satz: "Die Ordnungsverfügung verbietet das Mitführen von zur Graffitiherstellung geeigneten Gegenständen (z.B. Spraydosen, Stifte, Skizzenvorlagen, u.ä.) während einer festgeschriebenen Tageszeit und über einen bestimmten Zeitraum".
Ohne Worte... (via
enno, die komplette PM gibt es
hier)