Ich formuliere diesen Text als offenen Brief, der Ihnen auch nochmal per E-Mail zugeht.
Letzte Woche habe ich bei Ihnen ein Auto gemietet. Zum Glück, muss man sagen, denn so einfach war das nicht. Nicht etwa wegen eurer Webseite, die ist schon in Ordnung. Nein, weil Ihre Mitarbeiterin vor Ort sehr unkooperativ war. Natürlich wollte sie Identifikation sehen, als ich den Wagen abholte, doch zu meinem Erstaunen genügte ihr mein Reisepaß nicht. "Offizielles Ausweisdokument in Deutschland", das sei der Personalausweis. Doch der ist bei mir abgelaufen, auf eine Diskussion wollte sich besagte Dame nicht einlassen. Meinen Einwurf, auch ein Reisepass gelte als Ausweisdokument, wollte sie nicht gelten lassen. Statt dessen benötige ich eine Meldebestätigung. Arroganterweise behauptete sie nämlich, ihre Berufserfahrung genüge aus, um in dieser Sache recht zu behalten.
Ich möchte zu diesem Zeitpunkt auf
§1 des Personalausweisgesetzes hinweisen:
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
- Wie Sie sehen, hat die Dame auch formaljuristisch unrecht. Darum soll es mir aber gar nicht gehen. Ich möchte mich vielmehr darüber beschweren, dass Ihre Art des Umgangs mit Kunden eine unverschämte ist und ihre Sicherheitsmaßnahmen alles andere als Sinnvoll sind.
1.) Um einem Diebstahl vorzubeugen genügt es völlig, die Nummer des Reisepasses zu notieren. Die Polizei würde mich schon finden.
2.) Was machen Sie eigentlich mit Deutschen, die im Ausland leben, oder mit Ausländern? Benötigen diese auch eine Meldebestätigung?
3.) Um das Problem "kulanterweise" zu lösen, riefen wir bei meinem Arbeitgeber an, der mir meinen Wohnsitz bescheinigte. Welch hanebüchener Unsinn! Denn zu keinem Zeitpunkt wurde die Legitimität dieses Arbeitgebers in Zweifel gezogen. Auch wenn ich tatsächlich dort angestellt bin und wir auch tatsächlich die Kollegin aus der Personalabteilung am Telefon hatten, hätte ich genauso gut einen Freund anrufen und ihn um diese Aussage bitten können.
4.) Meine Reisepassnummer wurde meines Wissens nach nicht notiert.
Ich halte also fest: Wäre es meine Absicht gewesen, einen Wagen zu stehlen, wäre mir dies recht leicht gefallen. Hätte ich meinen Arbeitgeber nicht erreicht, (zum Glück war es 13:30 und nicht 16:30 Uhr), hätten Sie einen Kunden weniger gehabt. Ob ich noch einmal bei Ihnen ein Auto anmieten werde, muss ich mir genauer überlegen. Ob Sie sich das angesichts der Wirtschaftslage und des umkämpften Marktes erlauben können, überlasse ich Ihrem eigenen Urteil.
Mit freundlichen Grüßen,
Julian Finn